Rechtsprechung
   BFH, 24.03.1993 - X R 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6010
BFH, 24.03.1993 - X R 4/92 (https://dejure.org/1993,6010)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1993 - X R 4/92 (https://dejure.org/1993,6010)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1993 - X R 4/92 (https://dejure.org/1993,6010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen - Erfüllung von zwischen nahen Angehörigen (hier: Ehegatten) geschlossenen Verträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90 (BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020) ausgeführt hat, setzt die steuerrechtliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen voraus, daß ein Mindestbestand an bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen vereinbart wird, der eine Qualifikation als Versorgungsvertrag erlaubt.

    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 unter 3.; vom 20. Mai 1992 X R 207/87, BFH/NV 1992, 805, und in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, m.w.N. der Rechtsprechung des BFH).

    Die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden (Urteil in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020).

    Zwar werden, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020 ausgeführt hat, mit dem Übergabevertrag typischerweise gegenläufige Interessen von Übergeber und Übernehmer des Vermögens ausgeglichen.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) verhilft den Klägern nicht zum Erfolg.

    Dies hat der VIII.Senat des BFH mit Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88 (BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911) anerkannt für den Fall, daß Schenkung oder Darlehen "unabhängig voneinander" vereinbart worden waren; auch in einem solchen Falle stehen sich die Vermögensbereiche der Beteiligten von vornherein selbständig gegenüber, da der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (vgl. Urteile in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468, unter 2. m.w.N. der Rechtsprechung).

  • BFH, 20.05.1992 - X R 207/87

    Abzug einer dauernden Last und von aufgrund eines Vermögensübertragungsvertrages

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 unter 3.; vom 20. Mai 1992 X R 207/87, BFH/NV 1992, 805, und in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, m.w.N. der Rechtsprechung des BFH).

    Hierzu gehört, daß der Schuldner seine Leistung tatsächlich erbringt und daß der Gläubiger über die ihm zugeflossenen Einnahmen auch tatsächlich verfügen kann, ohne daß der Schuldner dieses Recht - und sei es auch nur in tatsächlicher Hinsicht - einschränken könnte (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 805).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Es geht hier nicht um die Frage, ob eine unterschiedliche rechtliche Qualifizierung von Geldleistungen in dem Sinne möglich ist, daß beispielsweise eine gewinnabhängige Versorgungsleistung aufgeteilt wird in einen als Leibrente zu beurteilenden Sockelbetrag und eine als dauernde Last abziehbare abänderbare Versorgungsleistung (verneinend BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 1.); es kann dahingestellt bleiben, ob die gegenteilige Auffassung des BFH-Urteils vom 18. März 1980 VIII R 69/78 (BFHE 130, 446, BStBl II 1980, 501) durch den auf die Rechtsnatur des Versorgungsvertrages abhebenden Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) überholt ist.
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Dies hat der VIII.Senat des BFH mit Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88 (BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911) anerkannt für den Fall, daß Schenkung oder Darlehen "unabhängig voneinander" vereinbart worden waren; auch in einem solchen Falle stehen sich die Vermögensbereiche der Beteiligten von vornherein selbständig gegenüber, da der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (vgl. Urteile in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468, unter 2. m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Dies hat der VIII.Senat des BFH mit Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88 (BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911) anerkannt für den Fall, daß Schenkung oder Darlehen "unabhängig voneinander" vereinbart worden waren; auch in einem solchen Falle stehen sich die Vermögensbereiche der Beteiligten von vornherein selbständig gegenüber, da der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (vgl. Urteile in BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119 [BFH 12.02.1992 - X R 121/88], BStBl II 1992, 468, unter 2. m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Werden vertraglich geschuldete Beträge nicht zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt, sondern beim Verpflichteten "stehengelassen", ist zur steuerlichen Anerkennung erforderlich, daß ein wie unter Fremden üblicher Darlehensvertrag abgeschlossen wird, der insbesondere hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung des Darlehens einem Fremdvergleich standhält (vgl. - zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Senatsurteil vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, m.w.N.; BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 30- 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 2/82

    Zur Behandlung von aufgrund letztwilliger Verfügung zu leistenden Renten

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Es hätte im Ermessen des FA gelegen, im Verfahren vor dem FG auf eine Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO i.V.m. § 174 Abs. 4 und 5 der Abgabenordnung (AO 1977) hinzuwirken (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 IX R 2/82, BFHE 145, 368, 371, BStBl II 1986, 261).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 unter 3.; vom 20. Mai 1992 X R 207/87, BFH/NV 1992, 805, und in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, m.w.N. der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 30.05.1980 - VI R 153/77

    Übergabevertrag - Gewinnanteil - Sonderausgaben - Mindestbetrag

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - X R 4/92
    Es geht hier nicht um die Frage, ob eine unterschiedliche rechtliche Qualifizierung von Geldleistungen in dem Sinne möglich ist, daß beispielsweise eine gewinnabhängige Versorgungsleistung aufgeteilt wird in einen als Leibrente zu beurteilenden Sockelbetrag und eine als dauernde Last abziehbare abänderbare Versorgungsleistung (verneinend BFH-Urteile vom 30. Mai 1980 VI R 153/77, BFHE 130, 524, BStBl II 1980, 575; vom 10. Juni 1986 IX R 7/82, BFH/NV 1987, 26, unter 1.); es kann dahingestellt bleiben, ob die gegenteilige Auffassung des BFH-Urteils vom 18. März 1980 VIII R 69/78 (BFHE 130, 446, BStBl II 1980, 501) durch den auf die Rechtsnatur des Versorgungsvertrages abhebenden Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) überholt ist.
  • BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78

    Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

  • BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente

  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

    Es handelt sich bereits deshalb nicht um eine steuerrechtlich privilegierte Vermögensübertragung, die entgegen den Wertungen des § 12 Nr. 1 und 2 EStG zum Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben (dauernde Last) berechtigt, weil die Leistungen des Klägers nicht wie vereinbart erbracht wurden; der Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben ist deshalb ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498).

    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder - bei einer Änderung der Verhältnisse - für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; ferner BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468 betreffend den Eintritt in eine KG; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717 betreffend die Übertragung von Gesellschaftsanteilen; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; ferner BFH-Beschluss vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382).

    Steuerrechtliche Folgen können daher nur anerkannt werden, wenn die Parteien den Vertrag nachprüfbar durchführen (BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).

    Für die Annahme ,konkludenter Vertragsänderungen" besteht im Regelfall kein Raum (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717, vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 01.03.2005 - X R 45/03

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare

    Der Fall einer notwendigen Beiladung liegt hier nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717, unter 1.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 7/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt

    Einer etwaigen Überversorgung kommt bei der Beurteilung der Versorgungsleistungen keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II. 1. d).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 79/92

    Mindestanforderungen an Vermögensübergabeverträgen

    Es gehört dazu auch, daß der Schuldner seine Leistung tatsächlich erbringt und daß der Gläubiger über die ihm zugeflossenen Einnahmen auch tatsächlich verfügen kann, ohne daß der Schuldner dieses Recht -- und sei es auch nur in tatsächlicher Hinsicht -- einschränken könnte (Senatsurteile in BFH/NV 1992, 805, und vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).
  • FG Münster, 20.03.2002 - 7 K 1725/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Bei dem Übertragsvertrag vom 29.12.1973 handelt es sich zwar um ein einheitliches Vertragsverhältnis, welches im Regelfall hinsichtlich seiner steuerlichen Anerkennung einheitlich zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).
  • FG Düsseldorf, 23.03.1998 - 15 K 3702/94

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen an eine ausgeschiedene Kommanditistin als "dauernde

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 31.08.1994 - X R 115/92

    Steuerliche Anerkennung vertraglich geschuldeter Versorgungsleistungen die nicht

    Werden vertraglich geschuldete Versorgungsleistungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt, sondern beim Verpflichteten "stehengelassen", ist zur steuerlichen Anerkennung erforderlich, daß ein wie unter fremden Dritten üblicher Darlehens vertrag geschlossen wird, der insbesondere hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung des Darlehens einem Fremdvergleich standhält (BFH-Urteil vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).
  • FG Münster, 20.03.2002 - 12 LB 68/03
    Bei dem Übertragsvertrag vom 29.12.1973 handelt es sich zwar um ein einheitliches Vertragsverhältnis, welches im Regelfall hinsichtlich seiner steuerlichen Anerkennung einheitlich zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1993 X R 4/92 , BFH/NV 1993, 717).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht